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Unlauterer Wettbewerb

Unlauterer Wettbewerb Logo #42000 Als unlauteren Wettbewerb bezeichnet man im Wettbewerbsrecht eine bestimmte Form des Rechtsbruchs. Unlauterer Wettbewerb liegt dann vor, wenn das Verhalten von Unternehmen im wirtschaftlichen Wettbewerb gegen die guten Sitten verstößt. Unlauterer Wettbewerb führt daher zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. == Regelung in Deutschland ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Unlauterer_Wettbewerb

Unlauterer Wettbewerb

Unlauterer Wettbewerb Logo #42090Das Ges. gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. 6. 1909 (RGBl. 499) m. Änd. verbietet in § 1 durch eine Generalklausel allgemein Wettbewerbshandlungen im geschäftlichen Verkehr, die nach der Verkehrsauffassung gegen die guten Sitten verstoßen, und daneben in den §§ 3ff. bestimmte Wettbewerbshandlung...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/U/Unlauterer_Wettbewerb.htm

Unlauterer Wettbewerb

Unlauterer Wettbewerb Logo #42072Bestimmte Wettbewerbsformen sind unzulässig. Welche dies sind, wird im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet Wettbewerbshandlungen im geschäftlichen Verkehr, die gegen die guten Sitten verstoßen. Der Maßstab ...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

Unlauterer Wettbewerb

Unlauterer Wettbewerb Logo #42740Eine Form der Werbung oder der Konkurrenz, die nicht von den gängigen Rechtsnormen gedeckt ist, weil sie Mitbewerber in unangemessener Weise benachteiligt. U. kann durch irreführende oder besonders aggressive Werbung gegeben sein, aber auch durch...
Gefunden auf https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=U&id=29078&page=1

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Unlauterer Wettbewerb Logo #40165Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb -UWG- verbietet nach § 1 Wettbewerbshandlungen im geschäftlichen Verkehr, die gegen die guten Sitten verstoßen. Der Maßstab für die 'guten Sitten' ist die Auffassung des verständigen und gerecht denkenden Durchschnittsgewerbetreibenden. Dieser Maßstab ist da...
Gefunden auf https://www.copat.de/lexikon/uwg.htm

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Unlauterer Wettbewerb Logo #42514Eine Form der Werbung oder der Konkurrenz, die nicht von den gängigen Rechtsnormen gedeckt ist, weil sie Mitbewerber in unangemessener Weise benachteiligt. U. kann durch irreführende oder besonders aggressive Werbung gegeben sein, aber auch durch Preisdumping.
Gefunden auf https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=U&id=29078&page=1

Unlauterer Wettbewerb

Unlauterer Wettbewerb Logo #42065Das Ges. gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. 6. 1909 (RGBl. 499) m. Änd. verbietet in § 1 durch eine Generalklausel allgemein Wettbewerbshandlungen im geschäftlichen Verkehr, die nach der Verkehrsauffassung gegen die guten Sitten verstoßen, und daneben in den §§ 3ff. bestimmte Wettbewerbshandlung...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Unlauterer Wettbewerb Logo #42564Sittenwidriges, z.T. mit Strafe bedrohtes Verhalten im Geschäftsverkehr. Gegen die guten Sitten verstoßen z.B. der wirtschaftl. Boykott, ruinöse Konkurrenz, insbes. Preisschleuderei, die vergleichende Werbung, Kundenfang, Lockvogelwerbung, Falschwerbung durch wissentlich unwahre und irreführende Angaben, Verrat von Geschäftsgeheimnissen. Verst...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42564

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Unlauterer Wettbewerb Logo #42687Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet insbesondere in § 1 durch die sogenannte große Generalklausel (sehr allgemein gehaltene Formulierung) Wettbewerbshandlungen im geschäftlichen Verkehr, die nach der Verkehrsauffassung gegen die guten Sitten verstoßen. Teilweise ist das sittenwidrige Verhalten im Geschäftsverkehr sogar m...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42687

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Unlauterer Wettbewerb Logo #40050Das Ges. gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. 6. 1909 (RGBl. 499) m. Änd. verbietet in § 1 durch eine Generalklausel allgemein Wettbewerbshandlungen im geschäftlichen Verkehr, die nach der Verkehrsauffassung gegen die guten Sitten verstoßen, und daneben in den §§ 3ff. bestimmte Wettbewerbshandlungen, die auch dann verboten sind, wenn sie im...
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/U/Unlauterer_Wettbewerb.html

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unlauterer Wettbewerb Logo #42834Mit unlauterem Wettbewerb werden Wettbewerbshandlungen im geschäftlichen Verkehr bezeichnet, die nach Verkehrsauffassung gegen die guten Sitten verstoßen (§ 1 UWG). Unter unlauteren Wettbewerb fallen weiterhin die in den § 3 ff UWG aufgezählten Tatbestände.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/unlautererwettbewerb.php

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unlauterer Wettbewerb Logo #42871geschäftliche Handlungen zu Zwecken des Wettbewerbs, die nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in der Fassung vom 3. 3. 2010 und Sondergesetzen von dem Betroffenen und bestimmten Verbänden mit der Unterlassungsklage verfolgt werden können (bei Verschulden Schadensersatz). Beispiele sind Kundenfang durch Täuschung, psychologisch....
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